Verlagerung der elektronischen Buchführung und von elektronischen Aufzeichnungen ins Ausland

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I. Grundsätzliches Grundsätzlich sind Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen im Inland zu führen und aufzubewahren. Dies gilt gleichermaßen für Bücher und Aufzeichnungen in Papier- als auch in elektronischer Form. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt die Abgabenordnung (AO) abweichend davon die … Weiterlesen